Überbetrieblicher Dienst für kleine und mittelständische Unternehmen

INBEA unterstützt Unternehmen jedes Industriezweiges bei der Umsetzung des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes, Arbeitsschutzes und Umweltschutzes.

Über 15 Jahre Berufserfahrung bei der Kunden- und Projektbetreuung gewährleisten eine professionelle Betreuung Ihres Unternehmens. Klein- und mittelständische Unternehmen, die keine eigenen Fachkräfte haben, müssen trotzdem die gleichen rechtlichen Anforderungen wie große Konzerne mit sicherheitstechnischen Abteilungen erfüllen. INBEA bietet Ihnen dieses Knowhow an. Unsere Sicherheitsingenieure erarbeiten mit Ihnen individuelle und praktikable Konzepte zur Erreichung einer rechtssicheren Organisation.

Interims-Sicherheitsingenieur und fachliche Unterstützung für Großunternehmen

Interne Sicherheitsingenieure haben heutzutage weit mehr Aufgaben als im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV V2 aufgelistet sind. Die Organisation des Werkschutzes oder Sicherheitsdienstes, die Koordination von Fremdfirmen oder die Mitwirkung am Aufbau und Erhalt von Managementsystemen erschöpfen schnell die zeitlichen Ressourcen der internen Fachkräfte. Aufgaben bleiben liegen oder können nicht im notwendigen Umfang erledigt werden. Für die Führungskräfte aller Ebenen und insbesondere für die Mitarbeiter kann dieser Umstand gravierende Folgen haben. Unsere Sicherheitsingenieure unterstützen Ihre internen Fachkräfte in allen arbeitssicherheitsrelevanten Belangen.

Für alle Anfragen nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

ÜBERBETRIEBLICHER DIENST FÜR KMU

  • Bestellung einer externen Sicherheitsfachkraft gemäß §6 ASiG und DGUV V2
  • Honorarberatung ohne vertragliche Bindung
  • Projekttätigkeiten

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ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG

INBEA kann für Ihr Unternehmen eine betriebsärztliche Betreuung gemäß §2 ASiG und DGUV V2 stellen. Unser langjähriger Kooperationspartner führt ebenfalls die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

INBEA unterstützt Sie bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

  • Lärmmessungen
  • Beleuchtungsmessungen
  • Beurteilung von Maschinen und Anlagen
  • Gefahrstoffbeurteilungen
  • Volumenstrommessungen von Abluftanlagen
  • Lastenhandhabung

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SCHULUNGEN FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

INBEA bietet Ihnen Inhouse-Schulungen zum Thema „Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz“ an. Die Schulungen dienen als Vorbereitung für die Pflichtenübertragung gemäß §13 ArbSchG. Die Schulungsinhalte werden stets auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

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EXPLOSIONSSCHUTZ-DOKUMENT

INBEA übernimmt für Ihr Unternehmen die fachkundige Beurteilung der Explosionsgefahren. Wir legen für Sie die Explosionsschutzzonen und die notwendigen Schutzmaßnahmen fest. Wenn Sie wünschen schulen wir abschließend Ihre Mitarbeiter über das sichere Arbeiten in explosionsgefährdeten Zonen.

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ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT

  • Unterstützung bei der Implementierung eines AMS gemäß DIN EN 45001
  • Unterstützung im Zertifizierungsprozess
  • Erarbeitung von Arbeitsschutzprozessen / Routinen

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FEUERWEHRLÄNE GEMÄSS DIN ISO 14095 in CAD

INBEA erstellt und aktualisiert für Ihr Objekt normgerechte Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095. Die Pläne werden als CAD-Zeichnungen erstellt und sind somit technisch einwandfrei und jederzeit einfach zu erweitern. Die Absprache mit Ihrer örtlichen Feuerwehr übernehmen ebenfalls unsere Fachkräfte.

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FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE GEMÄSS DIN ISO 23601 in CAD

INBEA erstellt für Ihren Betrieb oder Ihren Sonderbau normgerechte Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 23601. Die Pläne werden als CAD-Zeichnungen erstellt und sind somit technisch einwandfrei und jederzeit einfach zu erweitern

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BRANDSCHUTZHELFER-AUSBILDUNG

INBEA organisiert für Ihr Unternehmen die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2.


WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG GEMÄSS BETRSICHV

Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen sind prüfpflichtig. Zur Prüfung gehören unter anderem  die Prüfung des Explosionsschutzdokumentes (einschließlich der Gefährdungsbeurteilung und des Explosionsschutzkonzeptes) und die Prüfung der technischen Unterlagen explosionsgeschützter Geräte. Diese Prüfung muss vor Inbetriebnahme einer Ex-Anlage und wiederkehrend mindestens alle 6 Jahre durch eine zur Prüfung befähigten Person gemäß TRBS 1201, Anhang 2, Abschnitt 3, Pkt. 3.3 durchgeführt werden.

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