SZN_8834_bearbeitet

Überbetrieblicher Dienst für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Unternehmen die zentrale Kompetenz in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Als Stabstelle unterstützt sie den Unternehmer bei der Einhaltung und Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften.

1. Ermittlung der Einsatzzeit

Die Einsatzzeit setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Die Einsatzzeit für die Grundbetreuung ist abhängig von der Mitarbeiterzahl und der Risikogruppe. Die Risikogruppe wird durch die Berufsgenossenschaft festgelegt. Ein metallverarbeitender Betrieb gehört z.B. zur Risikogruppe II. Hier müssen 1,5 Stunden pro Mitarbeiter pro Jahr geleistet werden. Diese Einsatzzeit teilen sich der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft in Absprache mit dem Unternehmen auf.

Beispiel: Metallverarbeitender Betrieb mit 150 Mitarbeitern

150 MA x 1,5 h = 225 h Grundbetreuung pro Jahr

Üblicherweise wird die Einsatzzeit zwischen dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft so aufgeteilt, dass die Sicherheitsfachkraft 80 Prozent leistet.

Zusätzlich zur Grundbetreuung werden Aufgabenfelder für die betriebsspezifische Betreuung in gemeinsamer Absprache festgelegt (z.B. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen). Die Einsatzzeit ist abhängig vom Umfang der Tätigkeiten.

2. Bewertung des Arbeitsschutzniveaus

Nach einer detaillierten Analyse der bisherigen Arbeitsschutzleistungen wird durch den bestellten Sicherheitsingenieure ein individuelles und praktikables Betreuungskonzept erarbeitet.

3. Best Practice – Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Sie werden bei der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen genauso durch unseren Sicherheitsingenieur unterstützt, wie bei der regelmäßigen Wirksamkeitsprüfung. Hier profitieren Sie von den umfangreichen Erfahrungen unserer Fachkräfte.