Fachkraft für Strahlenschutz

Der Strahlenschutzbeauftragte leitet und beaufsichtigt als Experte Tätigkeiten, die den Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgenanlagen und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung sicherstellen. Zum Beispiel ist die Bestellung eines Stahlenschutzbeauftragten beim betrieblichen Einsatz eines Röntgenfluoreszens-Spektrometers zur Materialanalyse notwendig. Aber auch im medizinischen Bereich sind Fachkräfte für die Beurteilung der Gefährdungen erforderlich.

Externer Strahlenschutzbeauftrager

Zu den Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten gehören:
• Vermeidung jeder unnötigen Strahlenexposition (ALARA-Prinzip)
• Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
• Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
• Mitarbeit bei der Umsetzung von Genehmigungsauflagen
• Überwachung von Prüffristen
• Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Sachverständigen
• Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter nach §36 der RöV bzw. §38 der StrlSchV

INBEA stellt für Ihr Unternehmen die erforderlichen Strahlenschutzbeauftragten bereit.

Gerne begleiten wir Sie auch durch Genehmigungsverfahren.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren!