Die in der verarbeitenden Industrie eingesetzten Betriebsstoffe sind meist Gefahrstoffe. Sobald diese im öffentlichen Straßenverkehr transportiert werden, gelten diese als Gefahrgut und unterliegen den Transportvorschriften des ADRs. Sobald mehr als 50 Tonnen gefährlicher Güter pro Jahr verbracht werden, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.
Verantwortlich für den Gefahrguttransport sind in der betrieblichen Praxis alle am Transport beteiligten Personen. Das sind in der Regel der Absender, der Verlader oder Befüller, der Verpacker, der Fahrer, der Beförderer und der Empfänger. Eine Missachtung der Gefahrgutvorschriften ist bußgeldbewährt. Bei einem Unfall mit Personenschaden können im schlimmsten Fall den verantwortlichen Personen Geld- oder Freiheitsstrafen auferlegt werden.
INBEA stellt für Ihren Betrieb den Gefahrgutbeauftragten. Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Betrieb. Er berät Ihre Führungskräfte, schult die verantwortlichen Personen und erstellt die notwendigen Dokumentationen.