
Pflichtenübertragung für Führungskräfte
Mitarbeiter, die mit der Leitung eines Betriebes oder Betriebsteils beauftragt worden sind, haben Pflichten zu erfüllen, die normalerweise dem Unternehmer obliegen. Führungskräfte sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich und haften nach OWiG und StGB bei rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen. Häufig ist den Führungskräften ihre Verantwortung im Arbeitsschutz nicht bewusst, sodass dem Unternehmen im Falle eines Unfalls Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann.
Inhouse-Schulung mit angepassten Schulungsinhalten
Wir schulen Ihre Führungskräfte bei Ihnen vor Ort. In der Regel werden die Schulungsinhalte durch Beispiele aus Ihrem Betrieb verdeutlicht.
Die Schulung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Stellung der Führungskräfte im rechtlichen Kontext (ArbSchG, DGUV, OWiG und StGB)
- Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung als zentrales Arbeitsschutzdokument u.a. für die Erstellung von Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen / Anlagen)
- Notwendigkeit und Nachhaltigkeit von Unterweisungen
- Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins durch Vorangehen mit gutem Beispiel und 0-Toleranz gegenüber unsicheren Zuständen
Die Schulung kann auch als Vorbereitung zur Pflichtenübertragung dienen.