Von Roh-. Hilfs- und Betriebsstoffe können auf Grund ihrer chemischen Eigenschaften Gesundheitsrisiken ausgehen. Die Verwendung dieser Gefahrstoffe wird durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Bevor ein solcher Stoff im Betrieb eingesetzt werden darf, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Falls der Umgang mit dem Stoff besondere Risiken birgt, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Von der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen bis hin zur Mitarbeiterschulung bieten wir Ihnen ein umfassendes Konzept für einen rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Gefahrstoffmanagement.