Regale sind prüfpflichtig

Schäden an Regaleinrichtung werden im Wesentlichen durch Kollisionen mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen oder durch eine unsachgemäße Beladung verursacht. Arbeitsmittel, welche einem Verschleiß unterliegen, müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Die Prüffrist, der Prüfumfang und die Befähigung des Prüfers sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) konkretisiert diese Vorgaben.

Prüfung gemäß DIN EN 15635 und DGUV-R 108-007

Neben der täglichen Sichtprüfung durch den Benutzer müssen Regale in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen (Regalprüfer) geprüft werden. Hierbei werden durch den Regalprüfer die Aufstellung, die wesentlichen Bauteile und die Kennzeichnungen gemäß der einschlägigen Normen (DIN EN 15635, DGUV-R 108-007, BetrSichV) überprüft.

Unsere Regalprüfer sind Sicherheitsingenieure

Unsere Regalprüfer sind Sicherheitsingenieure mit der Zusatzqualifikation zum Regalprüfer. Neben der eigentlichen Regalprüfung können unsere Sicherheitsingenieure Sie auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihre Regaleinrichtungen unterstützen oder Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Lagereinrichtungen und Lagerhilfsmitteln schulen. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an.