Der Brandschutzbeauftragte, als Experte für den betrieblichen Brandschutz, wird in den einschlägigen Sonderbauverordnungen gefordert. Für Industriebauten ab 5000 m2 und für Verkaufsstätten ab 2000 m2 ist die Bestellung Pflicht. Darüber hinaus kann die Bestellung im Sonderfall von der Behörde verlangt werden.

INBEA stellt für Ihr Unternehmen den Brandschutzbeauftragten. Damit wir Ihnen einen individuellen Betreuungsplan anbieten können, führen wir vorher eine Betriebsbegehung durch. Des Weiteren verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre derzeitige Brandschutzorganisation. Unsere Fachkräfte ermitteln daraus den notwendigen Betreuungsbedarf.

Gern unterstützen wir Sie im betrieblichen Brandschutz!