Führungskräfteschulung

Pflichtenübertragung für Führungskräfte

Mitarbeiter, die mit der Leitung eines Betriebes oder Betriebsteils beauftragt worden sind, haben Pflichten zu erfüllen, die normalerweise dem Unternehmer obliegen. Führungskräfte sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich und haften nach OWiG und StGB bei rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen. Häufig ist den Führungskräften ihre Verantwortung im Arbeitsschutz nicht bewusst, sodass dem Unternehmen im Falle eines Unfalls Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann.

Inhouse-Schulung mit angepassten Schulungsinhalten

Wir schulen Ihre Führungskräfte bei Ihnen vor Ort. In der Regel werden die Schulungsinhalte durch Beispiele aus Ihrem Betrieb verdeutlicht.

Die Schulung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  1. Stellung der Führungskräfte im rechtlichen Kontext (ArbSchG, DGUV, OWiG und StGB)
  2. Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
  3. Gefährdungsbeurteilung als zentrales Arbeitsschutzdokument u.a. für die Erstellung von Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen / Anlagen)
  4. Notwendigkeit und Nachhaltigkeit von Unterweisungen
  5. Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins durch Vorangehen mit gutem Beispiel und 0-Toleranz gegenüber unsicheren Zuständen

Die Schulung kann auch als Vorbereitung zur Pflichtenübertragung dienen.


Gabelstaplerschulung

Der Gabelstapler ist im innerbetrieblichen Transport nicht zu ersetzen. Er ist mobil, kann schwere Lasten heben und ist nahezu überall einsetzbar.

Der Umgang mit dem Gabelstapler birgt aber auch große Gefahren. Durch das hohe Eigengewicht des Staplers, das noch durch die Last erhöht wird, und seiner Geschwindigkeit wirken beim Zusammenstoß große Kräfte. Schäden an Sachwerten wie Lagereinrichtungen, Maschinen und Gebäudeteilen sind zu ersetzen, Zusammenstöße mit Personen hingegen nicht.

Staplerfahrer müssen durch qualifiziert Fachleute ausgebildet werden. Die Anforderungen an den Ausbilder sind in berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen festgelegt. Unsere Ausbilder sind durch die Berufsgenossenschaft anerkannt und zertifiziert.

INBEA bildet Ihre Mitarbeiter in Ihrem Betrieb zu Staplerfahrern aus. Die Teilnehmer erhalten nach einer erfolgreichen Leistungsüberprüfung den Führerschein.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können sie uns gern kontaktieren!


Kranschulung

Der Gabelstapler ist im innerbetrieblichen Transport nicht zu ersetzen. Er ist mobil, kann schwere Lasten heben und ist nahezu überall einsetzbar.

Der Umgang mit dem Gabelstapler birgt aber auch große Gefahren. Durch das hohe Eigengewicht des Staplers, das noch durch die Last erhöht wird, und seiner Geschwindigkeit wirken beim Zusammenstoß große Kräfte. Schäden an Sachwerten wie Lagereinrichtungen, Maschinen und Gebäudeteilen sind zu ersetzen, Zusammenstöße mit Personen hingegen nicht.

Staplerfahrer müssen durch qualifiziert Fachleute ausgebildet werden. Die Anforderungen an den Ausbilder sind in berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen festgelegt. Unsere Ausbilder sind durch die Berufsgenossenschaft anerkannt und zertifiziert.

INBEA bildet Ihre Mitarbeiter in Ihrem Betrieb zu Staplerfahrern aus. Die Teilnehmer erhalten nach einer erfolgreichen Leistungsüberprüfung den Führerschein.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können sie uns gern kontaktieren!