Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte, als Experte für den betrieblichen Brandschutz, wird in den einschlägigen Sonderbauverordnungen gefordert. Für Industriebauten ab 5000 m2 und für Verkaufsstätten ab 2000 m2 ist die Bestellung Pflicht. Darüber hinaus kann die Bestellung im Sonderfall von der Behörde verlangt werden.

INBEA stellt für Ihr Unternehmen den Brandschutzbeauftragten. Damit wir Ihnen einen individuellen Betreuungsplan anbieten können, führen wir vorher eine Betriebsbegehung durch. Des Weiteren verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre derzeitige Brandschutzorganisation. Unsere Fachkräfte ermitteln daraus den notwendigen Betreuungsbedarf.


Feuerwehrpläne

Die Erstellung von Feuerwehrplänen kann durch die örtliche Feuerwehr angeordnet werden oder Bestandteil einer Brandschutzauflage sein. Gemäß der Industriebaurichtlinie sollen Feuerwehrpläne bei Industriebauten mit mehr als 2000 qm Summe der Geschossflächen angefertigt werden.

Die Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften dazu, sich im Ernstfall auf die Brandbekämpfung eines Industriebaus vorzubereiten. Die Pläne enthalten allgemeine Objektbeschreibungen und konkrete Detailpläne von Geschossen und Brandabschnitten.

Die DIN 14095 ist die Norm für die Erstellung dieser Einsatzpläne. In der Regel werden von den örtlichen Feuerwehren Ergänzungen gefordert.

INBEA erstellt und aktualisiert für Ihr Objekt normgerechte Feuerwehrpläne. Die Pläne werden als CAD-Zeichnungen erstellt und sind somit technisch einwandfrei und jederzeit einfach zu erweitern. Die Absprache mit Ihrer örtlichen Feuerwehr übernehmen ebenfalls unsere Fachkräfte.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren!


Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne geben dem Betrachter einen Überblick über den Fluchtwegverlauf, über die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen und welches Handeln bei Unfällen und Brandfällen vorgeschrieben ist.

Häufig werden Flucht- und Rettungspläne in unübersichtlichen und großflächigen Gebäuden eingesetzt. Des Weiteren ist die Erstellung dieser Pläne in Gebäuden mit hoher Besucherzahl vorgeschrieben.

Die DIN ISO 23601 legt die Rahmenbedingungen für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne fest.

INBEA erstellt für Ihren Betrieb oder Ihren Sonderbau normgerechte Flucht- und Rettungspläne. Die Pläne werden als CAD-Zeichnungen erstellt und sind somit technisch einwandfrei und jederzeit einfach zu erweitern.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren!


Notfallmanagement

Um für einen Notfall gut vorbereitet zu sein, müssen die Abläufe genauestens bekannt und in der Praxis erprobt worden sein. Die Mitarbeiter müssen im Ernstfall auf bewährte Verfahren zurückgreifen können, ohne dabei Zeit zu verschwenden.
Ein Notfallmanagement dient dazu, dass im Notfall jeder weiß, was zu tun ist und dass technische und organisatorische Maßnahmen fehlerfrei funktionieren bzw. harmonieren.

Um geeignete Notfallmaßnahmen treffen zu können, müssen im Vorfeld die Risiken ermittelt und beurteilt werden.

INBEA plant gemeinsam mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen exakt angepasstes Notfallmanagement. Die Einführung und die Erprobung in der Praxis gehören dabei genauso dazu, wie die Erarbeitung individueller Notfallverfahren.

Gern stehen wir Ihrem Unternehmen mit unserem Knowhow zur Verfügung.