Überbetrieblicher Dienst für KMU

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Unternehmen die zentrale Kompetenz in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Als Stabstelle unterstützt sie den Unternehmer bei der Einhaltung und Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften.

1. Ermittlung der Einsatzzeit

Die Einsatzzeit setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Die Einsatzzeit für die Grundbetreuung ist abhängig von der Mitarbeiterzahl und der Risikogruppe. Die Risikogruppe wird durch die Berufsgenossenschaft festgelegt. Ein metallverarbeitender Betrieb gehört z.B. zur Risikogruppe II. Hier müssen 1,5 Stunden pro Mitarbeiter pro Jahr geleistet werden. Diese Einsatzzeit teilen sich der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft in Absprache mit dem Unternehmen auf.

Beispiel: Metallverarbeitender Betrieb mit 150 Mitarbeitern

150 MA x 1,5 h = 225 h Grundbetreuung pro Jahr

Üblicherweise wird die Einsatzzeit zwischen dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft so aufgeteilt, dass die Sicherheitsfachkraft 80 Prozent leistet.

Zusätzlich zur Grundbetreuung werden Aufgabenfelder für die betriebsspezifische Betreuung in gemeinsamer Absprache festgelegt (z.B. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen). Die Einsatzzeit ist abhängig vom Umfang der Tätigkeiten.

2. Bewertung des Arbeitsschutzniveaus

Nach einer detaillierten Analyse der bisherigen Arbeitsschutzleistungen wird durch den bestellten Sicherheitsingenieure ein individuelles und praktikables Betreuungskonzept erarbeitet.

3. Best Practice – Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Sie werden bei der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen genauso durch unseren Sicherheitsingenieur unterstützt, wie bei der regelmäßigen Wirksamkeitsprüfung. Hier profitieren Sie von den umfangreichen Erfahrungen unserer Fachkräfte.


Gefährdungsbeurteilung

In jedem Industriezweig gibt es Gesundheitsgefahren, die professionell beurteilt werden müssen. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Ermittlung und Beurteilung dieser Risiken.

Anhand der Beurteilung werden anschließend unter anderem der Unterweisungsbedarf, die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und die Prüfristen für Betriebsmittel festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit die Grundlage einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation.

Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig erstellt werden. INBEA unterstützt Sie bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Gern übernehmen unsere Fachkräfte auch die Ersterstellung und Einführung dieses Werkzeuges in die betriebliche Praxis.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung!


Betriebsmedizin

In jedem Industriezweig gibt es Gesundheitsgefahren, die professionell beurteilt werden müssen. Der Betriebsmediziner ist in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes Hauptansprechpartner im Unternehmen. Als Stabstelle berät er den Unternehmer über die Minimierung oder Vermeidung von Gesundheitsrisiken.

INBEA sucht für Ihr Unternehmen einen geeigneten Betriebsmediziner in Ihrer Umgebung. Die Organisation wird durch uns erledigt.

Gern übernehmen wir für Sie die betriebsmedizinische Betreuung!


Arbeitsschutzmanagement

Mängel in der Arbeitsschutzorganisation durch fehlende Routinen

In der Praxis stellen wir häufig fest, dass Mängel in der Arbeitsschutzorganisation nicht durch fehlende Kenntnisse, sondern durch nicht vorhandene Routinen oder nicht an die betriebliche Situation angepasste Prozesse auftreten. Das Fehlen von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüfungen und sonstiger Arbeitsschutzdokumente ist dann nur das Ergebnis einer nicht geeigneten Organisation.

Gewünschte Routinen müssen in den betrieblichen Ablauf integriert sein

Eine bewährte Möglichkeit zur Erreichung einer geeigneten Organisation ist die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Im Vordergrund muss die Erarbeitung geeigneter Prozesse / Routinen stehen, welche als Ergebnis die erforderliche Dokumentation generieren und einen sicheren Betrieb gewährleisten. Das ist nur möglich, wenn diese Prozesse / Routinen nahtlos in den betrieblichen Ablauf integriert sind und als Arbeitserleichterung wahrgenommen werden.

INBEA unterstützt Sie bei der Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen werden wir gemeinsam eine optimale und nachhaltig funktionierende Arbeitsschutzorganisation aufbauen. Unsere Fachkräfte begleiten Sie von der Planungsphase bis zur gewünschten Zertifizierung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Unternehmensziele!


Ergonomie

Ein ergonomischer Arbeitsplatz und Arbeitsablauf ist ein wesentlicher Bestandteil für die Gesunderhaltung der Mitarbeiter im Berufsleben. Ob kaufmännischer Angestellter oder Maschinenbediener – jeder Arbeitsplatz muss sorgfältig beurteilt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen durch den Arbeitsplatz und Arbeitsablauf ermittelt und beurteilt.

INBEA unterstützt Sie bei der Neuplanung oder Optimierung Ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Unsere Fachkräfte führen für Sie eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung durch und ermitteln individuelle Lösungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

Gern beraten wir Sie bei der Arbeitsplatzgestaltung!


Regalprüfung

Regale sind prüfpflichtig

Schäden an Regaleinrichtung werden im Wesentlichen durch Kollisionen mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen oder durch eine unsachgemäße Beladung verursacht. Arbeitsmittel, welche einem Verschleiß unterliegen, müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Die Prüffrist, der Prüfumfang und die Befähigung des Prüfers sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) konkretisiert diese Vorgaben.

Prüfung gemäß DIN EN 15635 und DGUV-R 108-007

Neben der täglichen Sichtprüfung durch den Benutzer müssen Regale in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen (Regalprüfer) geprüft werden. Hierbei werden durch den Regalprüfer die Aufstellung, die wesentlichen Bauteile und die Kennzeichnungen gemäß der einschlägigen Normen (DIN EN 15635, DGUV-R 108-007, BetrSichV) überprüft.

Unsere Regalprüfer sind Sicherheitsingenieure

Unsere Regalprüfer sind Sicherheitsingenieure mit der Zusatzqualifikation zum Regalprüfer. Neben der eigentlichen Regalprüfung können unsere Sicherheitsingenieure Sie auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihre Regaleinrichtungen unterstützen oder Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Lagereinrichtungen und Lagerhilfsmitteln schulen. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an.


Gefahrstoffe

Von Roh-. Hilfs- und Betriebsstoffe können auf Grund ihrer chemischen Eigenschaften Gesundheitsrisiken ausgehen. Die Verwendung dieser Gefahrstoffe wird durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Bevor ein solcher Stoff im Betrieb eingesetzt werden darf, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Falls der Umgang mit dem Stoff besondere Risiken birgt, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Von der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen bis hin zur Mitarbeiterschulung bieten wir Ihnen ein umfassendes Konzept für einen rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Gefahrstoffmanagement.