Explosionsschutzdokument

Beurteilung der Explosionsgefahren ist die Grundlage des Explosionsschutzes

Der betriebliche Explosionsschutz beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Schutz der Mitarbeiter und Dritter sowie Sachwerten dienen.

Wegen des spontanen und heftigen Auftretens einer Explosion kann im Gegensatz zur Brandentwicklung auf eine anlaufende Explosion nicht mehr reagiert werden. Hohe Sach- und Personenschäden sind häufig die Folge eines Explosionsereignisses.

Der betriebliche Explosionsschutz ist in den europäischen ATEX-Richtlinien geregelt. Auf nationaler Ebene gilt die Gefahrstoffverordnung.

Explosionen können überall dort auftreten, wo brennbare Stoffe gelagert oder verarbeitet werden oder während der Produktion entstehen. Damit sind Explosionsgefahren nicht nur in der chemischen Industrie sondern fast in jedem Unternehmen zu finden. Um wirkungsvollen Explosionsschutz zu betreiben, müssen vorab mögliche Explosionsgefährdungen ermittelt und beurteilt werden.

INBEA übernimmt für Ihr Unternehmen die fachkundige Beurteilung der Explosionsgefahren. Wir legen für Sie die Explosionsschutzzonen und die notwendigen Schutzmaßnahmen fest. Wenn Sie wünschen schulen wir abschließend Ihre Mitarbeiter über das sichere Arbeiten in explosionsgefährdeten Zonen.


Prüfung von Ex-Anlagen

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen

Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen sind prüfpflichtig. Zur Prüfung gehören unter anderem  die Prüfung des Explosionsschutzdokumentes (einschließlich der Gefährdungsbeurteilung und des Explosionsschutzkonzeptes) und die Prüfung der technischen Unterlagen explosionsgeschützter Geräte. Diese Prüfung muss vor Inbetriebnahme einer Ex-Anlage und wiederkehrend mindestens alle 6 Jahre durch eine zur Prüfung befähigten Person gemäß TRBS 1201, Anhang 2, Abschnitt 3, Pkt. 3.3 durchgeführt werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes!