Strahlenschutzbeauftragter

Fachkraft für Strahlenschutz

Der Strahlenschutzbeauftragte leitet und beaufsichtigt als Experte Tätigkeiten, die den Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgenanlagen und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung sicherstellen. Zum Beispiel ist die Bestellung eines Stahlenschutzbeauftragten beim betrieblichen Einsatz eines Röntgenfluoreszens-Spektrometers zur Materialanalyse notwendig. Aber auch im medizinischen Bereich sind Fachkräfte für die Beurteilung der Gefährdungen erforderlich.

Externer Strahlenschutzbeauftrager

Zu den Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten gehören:
• Vermeidung jeder unnötigen Strahlenexposition (ALARA-Prinzip)
• Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
• Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
• Mitarbeit bei der Umsetzung von Genehmigungsauflagen
• Überwachung von Prüffristen
• Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Sachverständigen
• Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter nach §36 der RöV bzw. §38 der StrlSchV

INBEA stellt für Ihr Unternehmen die erforderlichen Strahlenschutzbeauftragten bereit. Gerne begleiten wir Sie auch durch Genehmigungsverfahren.

nach oben


Gefahrgutbeauftragter

Die in der verarbeitenden Industrie eingesetzten Betriebsstoffe sind meist Gefahrstoffe. Sobald diese im öffentlichen Straßenverkehr transportiert werden, gelten diese als Gefahrgut und unterliegen den Transportvorschriften des ADRs. Sobald mehr als 50 Tonnen gefährlicher Güter pro Jahr verbracht werden, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.

Verantwortlich für den Gefahrguttransport sind in der betrieblichen Praxis alle am Transport beteiligten Personen. Das sind in der Regel der Absender, der Verlader oder Befüller, der Verpacker, der Fahrer, der Beförderer und der Empfänger. Eine Missachtung der Gefahrgutvorschriften ist bußgeldbewährt. Bei einem Unfall mit Personenschaden können im schlimmsten Fall den verantwortlichen Personen Geld- oder Freiheitsstrafen auferlegt werden.

INBEA stellt für Ihren Betrieb den Gefahrgutbeauftragten. Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Betrieb. Er berät Ihre Führungskräfte, schult die verantwortlichen Personen und erstellt die notwendigen Dokumentationen.

nach oben