Für die Kühlung von Anlagen werden in der Industrie oft die örtlichen Gewässer abgezweigt, verwendet, gereinigt und wieder eingeleitet. Die Einleitung in Gewässer wird aus Umweltschutzgründen besonders streng überwacht.

Wenn mehr als 750 qm Abwasser täglich eingeleitet werden dürfen, muss gemäß des Wasserhaushaltsgesetztes ein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden. Bei besonderen Anlagen oder bei der Einleitungen von Abwässern in der Nähe von Naturschutzgebieten kann die Überwachungsbehörde auch die Bestellung unterhalb der Grenze von 750 qm anordnen.

INBEA stellt für Ihren Betrieb den Gewässerschutzbeauftragten. Der Gewässerschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften, überwacht und verbessert die abwassertechnischen Abläufe und Anlagen und erstellt die notwendigen Dokumentationen.