In jedem Industriezweig fallen Abfälle an. Wenn die Abfälle im Sinne des Abfallrechts gefährlich sind, müssen Betreiber von Anlagen, bei denen solche Abfälle anfallen, besondere Auflagen erfüllen.

Gemäß § 54 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist eine Auflage die Bestellung des Abfallbeauftragten. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften, ermittelt Verfahren zur Abfallminimierung, überwacht die Entsorgungswege und erstellt die notwendigen Dokumentationen.

INBEA stellt für Ihren Betrieb den Abfallbeauftragten. Unsere Fachleute unterstützen Sie gern bei Ihrem betrieblichen Abfallmanagement.