Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung sind in der Regel Anlagen, die wegen ihrer Art besonders umweltschädigend sein können.

Der Betreiber solcher Anlagen hat einen Beauftragten für den Immissionsschutz zu bestellen.

INBEA stellt für Ihren Betrieb den Immissionsschutzbeauftragten. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften, überwacht und verbessert die immissionsschutztechnischen Abläufe und Anlagen und erstellt die notwendigen Dokumentationen.

Gern unterstützen wir Sie im betrieblichen Umweltschutz!