Maschinen sind für jeden Fertigungsprozess unentbehrlich. Das Inverkehrbringen von Maschinen wird durch die Maschinenrichtline und die Benutzung durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Wenn Altmaschinen z.B. durch eine Erweiterung oder Leistungssteigerung wesentlich verändert werden, gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Vorschriften. In der Regel ist dann für diese neue Maschine eine Konformitätserklärung zu erstellen.

INBEA übernimmt für Sie die Normenrecherche, die Risikobeurteilung und abschließend die Erstellung der Konformitätserklärung.